Spenden

Wenn Sie die A4C-Stiftung bzw. eine unserer aktuellen Hilfsaktionen für kranke oder benachteiligte Kinder finanziell unterstützen möchten, können Sie das auf dieser Seite tun. Schnell. Direkt. Und sicher. Unser starker Finanzpartner, die Bank für Sozialwirtschaft, stellt uns hierfür die nachfolgenden Online-Spendenformulare zur Verfügung. Diese ermöglichen eine professionelle und zeitgemäße Zahlungsabwicklung über Hochsicherheitsserver der Bank.

Es gibt mehrere Möglichkeiten unser soziales Engagement zu fördern:

1. durch eine allgemeine Spende bzw. eine Spende für eine aktuelle Hilfsaktion oder
2. durch eine Zustiftung zum Stiftungskapital.

Damit hat es folgendes auf sich: Die Stiftung unterhält zwei Konten. Eines für Spenden. Eines für Zustiftungen. Bei anderen Stiftungen mögen Sie sich fragen, wieviel von einer Spende tatsächlich für den guten Zweck verwendet wird oder bei den Betroffenen ankommt. Bei der A4C-Stiftung ist die Antwort auf diese Frage ganz einfach: 100%. Alle Spenden kommen zu 100% und ohne irgendwelche Abzüge der jeweiligen Hilfsaktion bzw. den betroffenen Kindern zugute.

Um das zu garantieren, werden unvermeidbare Kosten – z.B. seitens der Bank für die sichere Zahlungsabwicklung – aus privaten Einlagen und den Zinsen des Stiftungskapitals gedeckt. Daher sind auch Zustiftungen wichtig. Mit einer Zustiftung, die ebenfalls zu 100% für die Erfüllung des Stiftungszwecks verwendet wird, helfen Sie mit, dass die A4C-Stiftung weiter wachsen und in Zukunft noch mehr Kindern helfen kann.

Spenden für „Julius“, „Vicci“ oder das Kinderhospiz „Engelreich“ können Sie einfach und direkt mit dem Online-Spendenformular tätigen. Falls Sie sich nicht für eine bestimmte Hilfsaktion oder Kind entscheiden möchten, wählen Sie als Verwendungszweck einfach nur „Spende“.

 

 

Spenden können natürlich auch mittels Überweisung oder Dauerauftrag an das Spendenkonto getätigt werden:

Kontoinhaber:A4C-Stiftung
IBAN:DE70370205000001604901
Verwendungszweck:Julius, Vicci, Engelreich oder Spende
BIC der Bank für Sozialwirtschaft:BFSWDE33XXX

WICHTIG: Im Verwendungszweck nur den Namen des Kindes bzw. der Einrichtung oder einfach nur das Wort Spende angeben. Bitte im Verwendungszweck keine weiteren Mitteilungen. Ansonsten gestaltet sich die Zuordnung der Spende durch die Banksoftware äußerst schwierig. Wenn Sie uns eine Nachricht schicken wollen, freuen wir uns, wenn Sie hierfür unser Kontaktformular verwenden.

Zustiftungen können Sie einfach und direkt mit dem Online-Zustiftungsformular tätigen:

 

 

Zustiftungen können selbstverständlich ebenfalls mittels Überweisung oder Dauerauftrag an das Stiftungskonto getätigt werden:

Kontoinhaber:A4C-Stiftung
IBAN:DE97370205000001604900
Verwendungszweck:Zustiftung
BIC der Bank für Sozialwirtschaft:BFSWDE33XXX

WICHTIG: Bitte im Verwendungszweck nur das Wort „Zustiftung“ angeben. Ansonsten gestaltet sich die Zuordnung durch die Banksoftware äußerst schwierig. Wenn Sie uns eine Nachricht schicken wollen, freuen wir uns, wenn Sie hierfür unser Kontaktformular verwenden.

Info zur Spendenbescheinigung: Die Athletes for Charity Stiftung (A4C-Stiftung) ist anerkannt gemeinnützig und mildtätig. Spenden und Zustiftungen an die A4C-Stiftung werden steuerbegünstigt. Sie unterstützen sowohl mit einer Spende als auch mit einer Zustiftung den guten Zweck der Stiftung.

Das Finanzamt verlangt bei Spenden oder Zustiftungen bis 300 Euro keine gesonderte Spendenbescheinigung. Ausreichend ist bei Spenden oder Zustiftungen bis 300 Euro der sogenannte vereinfachte Zuwendungsnachweis, der der Spendenbescheinigung entspricht. Diesen Nachweis erhalten Sie hier als Download. Wenn Ihre Spende oder Zustiftung mehr als 300 Euro beträgt und Sie eine Spendenbescheinigung erhalten möchten, senden Sie uns bitte eine Nachricht über unser Kontaktformular mit Ihrem vollständigen Namen bzw. Firmennamen und Ihrer Adresse, an die die Spendenbescheinigung geschickt werden soll.
Die Spendenbescheinigung darf aus rechtlichen Gründen nur auf die Person ausgestellt werden, von deren Konto die Spende oder Zustiftung getätigt wird. Die Ausstellung der Spendenbescheinigung auf eine andere Person ist nicht möglich.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!